Rechtlicher Hinweis nach dem Verpackungsgesetz
an unsere deutschen Kunden

Stand: Januar 2023

 

Wir informieren hiermit unsere deutschen Kunden, die private Endverbraucher oder diesen nach § 3 Abs. 11 VerpackG gleichgestellt sind: 

Wir sind nach dem Verpackungsgesetz verpflichtet, systembeteiligungsfreie Verpackungen im Sinne des § 15 Absatz 1 Satz 1 des Verpackungsgesetzes, welche wir in Verkehr bringen, zurückzunehmen und für die Wiederverwendung oder -verwertung zurückgenommener Verpackungen zu sorgen. Wir nehmen diese Verpackungen am Ort der tatsächlichen Übergabe oder in dessen unmittelbarer Nähe unentgeltlich zurück. Sollte eine Rücknahme in dieser Form nicht möglich sein, so können Sie alternativ die Verpackungen an uns zurückzusenden. 

 

Folgende Verpackungen, die von uns in Verkehr gebracht werden, nehmen wir grundsätzlich zurück:

  • Transportverpackungen (Solche sind Verpackungen, die den Transport von Waren in einer Weise erleichtern, dass deren direkte Berührung sowie Transportschäden vermieden werden, und typischerweise nicht zur Weitergabe an den Endverbraucher bestimmt sind.);

  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch typischerweise nicht bei privaten Endverbrauchern (oder Gleichgestellten) als Abfall anfallen;

  • Verkaufs- und Umverpackungen, für die wegen Schadstoff- und/oder Gesundheitsrisiken bei der Verwertung eine Systembeteiligung nicht möglich ist;

  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter;

  • Mehrwergverpackungen (Diese sind Verpackungen, die dazu konzipiert und bestimmt sind, nach dem Gebrauch mehrfach zum gleichen Zweck wiederverwendet zu werden und deren tatsächliche Rückgabe und Wiederverwendung durch eine ausreichende Logistik ermöglicht sowie durch geeignete Anreizsysteme, in der Regel durch ein Pfand, gefördert wird.)

 

Zur weiteren Klärung der Rückgabe setzen Sie sich bitte mit uns unter folgender E-Mail-Adresse in Verbindung: Verpackung@crown.com.

 

Vielen Dank!

Crown Gabelstapler GmbH & Co. KG